Gutachten

Es gibt unterschiedliche Gründe für die Erstellung von Gutachten. Neben Unfällen mit Augenschäden sind dies in erster Linie Führerschein- und andere Tauglichkeitsuntersuchungen. Ein augenärztliches Gutachten beurteilt zudem oft den Grad der Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) oder ob die Untersuchten für bestimmte Aufgaben wie Berufe oder Sportarten geeignet sind.

So unterschiedlich die Zielrichtung des Gutachtens, so unterschiedlich sind teilweise auch die Anforderungen. Bei allen stehen aber die grundlegenden Sehfunktionen im Vordergrund. Getestet werden Tagessehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungssehvermögen und Blendempfindlichkeit, Augenstellung und -beweglichkeit sowie das Farbensehen.

 

Unsere augenärztlichen Gutachten:


Die Untersuchung in unserer Praxis

Bitte bringen Sie unbedingt Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen zur Untersuchung mit.

Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens sind keine Kassenleistung und müssen von Ihnen privat bezahlt werden.