Ab 01.01.2024 stellen wir anstatt des rosafarben Papier-Rezepts jetzt ein digitales E-Rezept aus.
Weiterhin müssen Sie Ihre Gesundheitskarte bzw. einen schriftlichen Versicherungsnachweis quartalsweise / vierteljährlich (jeweils: ab Januar, ab April, ab Juli sowie ab Oktober) in unserer Praxis vorlegen.
Wird eine neue Verordnung ausgestellt, ist Ihr persönlicher Besuch nach wie vor Voraussetzung. Für E-Folgerezepte ist das - sofern keine ärztlichen Einwände bestehen - nicht erforderlich.
Ja, es gibt Ausnahmen wie z.B. Hilfsmittel. Die werden weiterhin auf Papier-Rezepten verordnet.
Weiterhin ist das E-Rezept 4 Wochen gültig (wie das rosafarbene Papier-Rezept).
Legen Sie in der Apotheke entweder Ihre Gesundheitskarte (dient als Abholberechtigung) vor oder zeigen Sie dort in der E-Rezept-App den Rezept QR-Code und nehmen Sie das / die verordnete(n) Medikament(e) direkt mit.
Die kostenlose E-Rezept-App der "gematik" steht für NCF-fähige Smartphones (ab Android 10 und ab iOS 15) in den jeweiligen Stores zur Verfügung. Informationen, Anleitungen und Downloads unter: www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/versicherte
Fachärztin für Augenheilkunde
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